Ingenieurvermessungen
Leistungen in der Ingenieurvermessung
Absteckungen
Vor Baubeginn werden durch Absteckung die bestimmenden Elemente des Bauwerks in die Örtlichkeit übertragen und mit geeigneten Markierungen, z.B. Pfählen oder Eisenrohren gekennzeichnet und gesichert. Diese Arbeiten, insbesondere wenn Abstände zu Grundstücksgrenzen einzuhalten sind, führt ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur durch.
Grundlage für die Absteckung sind die vom Bauherrn zur Verfügung gestellten Grundrisse des Bauwerkes, bei größeren Bauvorhaben erstellt der Planer spezielle Absteckpläne. Diesen Unterlagen entnehmen wir die Hauptelemente der Konstruktion und übertragen sie in enger Abstimmung mit dem Baubetrieb in die Örtlichkeit.
Auf Wunsch unterteilen wir die Absteckung in mehrere Schritte. Vor Beräumung, Planierung oder Baugrubenaushub kann es sinnvoll sein, die Lage der erforderlichen Arbeiten in einer Grobabsteckung örtlich festzulegen. Wenn das Baugrundstück für den Baubeginn vorbereitet ist, führen wir die Feinabsteckung durch, bei der die Lage des Bauwerks mit der erforderlichen Genauigkeit in der Örtlichkeit festgelegt wird. Die Absteckung wird durch geeignete Maßnahmen gesichert, so das sie während der gesamten Bauphase unverändert zur Verfügung steht. Bei Bauwerken, die eine besondere Präzision erfordern, führen wir auf Wunsch baubegleitende Absteckungen durch.
Planungsgrundlage (Erstellung von Lage- und Höhenplänen)
Jede Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. In unseren dichtbesiedelten Gebieten ist jede Maßnahme auch mit Eingriffen in die Rechte Anderer verbunden. Um die Interessen des Bauherrn in Einklang mit öffentlichen und privaten Recht zu bringen, ist eine Planung immer Grundlage einer Baumaßnahme.
Während bei kleineren Bauvorhaben mit dem Baugenehmigungsverfahren (der ÖbVI erstellt hierzu den Lageplan) die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit festgestellt wird, sind bei großen Bauvorhaben umfangreiche Genehmigungsverfahren wie das Raumordnungsverfahren oder die Planfeststellung notwendig. Die Planungsgrundlagen hierzu erstellt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur.
Beweissicherung/ Gerichtliche Gutachten
Beweissicherung - diese gliedert sich je nach Auftraggeber in gerichtliche, private oder öffentlich rechtliche Beweissicherung.
Die Katastervermessung dient der rechtlichen Eigentumssicherung, insbesondere bei Grenzstreitigkeiten in Form von Überbauungen oder unklaren Grenzverläufen.
Die Ingenieurvermessung umfasst u.a. die Dokumentation baulicher Zustände in zwei- und dreidimensionaler Darstellung in Bezug zu bestimmten Zeitpunkten. Bei Änderung dieses aufgemessenen Zustandes (z.B. Beschädigung von Bauwerken) werden diese in tabellarischer und/oder (foto-)grafischer Form dokumentiert.
Erstellung von Bestandsplänen
Für Abrechnungszwecke bzw. für die Dokumentation werden Bestandspläne benötigt wie z.B. für Versorgungsleitungen wie Strom, Gas, Wasser und Abwasser.
Weitere Tätigkeiten in diesem Bereich sind Erfassung, Auswertung und Führung von Fachkatastern z.B. Leitungskataster, Kanalkataster, Deponiekataster, Baumkataster usw.
Baulasten - Grunddienstbarkeiten
Für die Beantragung von Baulasten bzw. Grunddienstbarkeiten werden Eintragungen in massstäblichen Plänen dokumentiert.
Digitalisierung von Karten
Für die Erstellung von grossräumigen digitalen Kartenwerken werden analoge Karten über Passpunkte zusammengeführt und vektorisiert.
Umfassende Beratungsleistungen
